Elternteilzeit - wie lange kann ich die nehmen

Liebe alle, 

mein Freund und ich bekommen unser erstes Kind. Wir möchten die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, sobald ich aus der Karenz (geplant ist 1,5 Jahre zu gehen) zurück bin. 

Wie lange hab ich Anspruch auf die Elternteilzeit? Und was passiert, wenn ich vorher gekündigt werde? Darf mein Arbeitgeber mich überhaupt kündigen?

Ich habe was von 4 Jahren und was von 7 Jahren gehört, gibt es da Unterschiede?

Danke Euch!

Gerda

felix

Heyhey, 

du hast Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag deines Schatzes :) 

Wenn dich die Firma sonst kündigen möchte, muss sie das vor Gericht belegen, warum sie dich nicht mehr haben wollen (wenn du gar nicht mehr arbeitest, der Firma in irgendeiner Weise schadest etc.). Oder aber, wenn die Firma ihren Firmensitz an deinem Standort schließt. Dann braucht es auch kein Gericht, sondern dann kann dein Vertrag aufgelöst werden - eh klar, wenns keine Firma mehr gibt. 

Danach gibt es den sogenannten Motivkündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag. "Der Motivkündigungsschutz ermöglicht es dem Arbeitnehmer, eine vom Arbeitgeber wegen der Inanspruchnahme einer Elternteilzeit ausgesprochene Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten." Heißt, du kannst die Kündigung anfechten, und das wird dann vor Gericht erörtert, ob du nicht doch das Recht hättest zu bleiben. 

Genau kenn ich mich da aber nicht aus, weiß nur das mit den 4 Jahren sicher ;)

Viele Grüße und alles Gute, 

Felix

Mo., 27.12.2021 - 13:37 Permalink