Wird man nach Bildungskarenz zurückgenommen?

Hallo zusammen, 

ich möchte gerne in Bildungskarenz gehen, habe aber gelesen, dass man nicht unbedingt nach der Zeit vom Arbeitgeber zurückgenommen werden muss. Stimmt das? Dachte, das ist Voraussetzung, dass man wieder einsteigen können muss. 

Kennt sich da jemand aus? Danke!

LG
Felix

Dora

Lieber Felix 

das hast du , glaub ich, nicht ganz richtig gehört. Du musst nach deiner Bildungskarenz zurückgenommen werden - das ist die Voraussetzung für die Bildungskarenz. Du bist nicht kündigungsgeschützt, aber hast hier auch eine Art "Motivkündigungsschutz". Wenn du erklären kannst, dass du WEGEN der Bildungskarenz gekündigt wurdest, dann ist es möglich die Kündigung zu beeinspruchen. Ich glaube, dass wenige Unternehmen die Bildungskarenzler kündigen, weil warum stimmen sie sonst zu? (Aber man weiß ja nie...)

Grundsätzlich ist es ja eine Vereinbarung zwischen dir und einem Dienstgeber, dass du eine Pause für Weiterbildung machst. Dann solltest du ja auch wieder zurückgenommen werden. 

Alles Gute dir, 

Dora

Mo., 27.12.2021 - 14:07 Permalink